Elektroanlagentechnik Stern
Kompetenz in Strömen

Rauchmelderpflicht Bayern

Rauchmelder retten Leben

 


Für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden

 

 

  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017

  • mindestens  1  Rauchmelder in jedem Kinder-und Schlafzimmer und jedem Flur  der zu Aufenthaltsräumen führt
  • geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im Art. 46 Bayerischen Bauordnung (BayBo)  


Wer ist zuständig?

 

Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember  2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.



Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.




 
 
 
 
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